Wir stehen Ihnen von Beginn an mit all unserem Rat und unserer Erfahrung zur Seite. Wir beraten zusammen mit Ihnen, welche Wohnung am besten für
Sie passt, wie Sie diese ausstatten und begleiten Sie zum Notar. Während dessen klären wir alle Fragen und sprechen mit Ihnen die relevanten
Termine bis letztendlich zur Wohnungsübergabe ab. Wir wissen, wie wichtig ein gutes Gefühl rund um den Wohnungskauf ist.
Dieses Wissen treibt uns täglich an.
Ja, es gibt von jedem Projekt ein Modell in unserem Info-Pavillon vor Ort am Bauplatz. Eine Besichtigung des Modells sowie eine Beratung sind selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Einen individuellen Termin können Sie unter 0711-577 666 40 oder info@mygodel.de vereinbaren.
Einfach auf unsere Projektseite (Link) klicken und das gewünschte Projekt aussuchen. Hier können sie sich unverbindlich unser ausführliches Exposé mit einer aktuellen Preisliste per Post zusenden lassen. Viel Spaß beim Schmökern.
Sie erwerben ihre neue Eigentumswohnung direkt vom Eigentümer/Bauherr und bezahlen daher keine Vermittlergebühren.
Sie erhalten auf Wunsch eine kompetente Beratung von unseren internen Verkaufsberatern. Für Fragen stehen ihnen unsere Berater gern zur Verfügung.
Sie müssen keine Unterlagen oder Nachweise zum Beratungstermin mitbringen. Gerne können Sie natürlich Ihr Exposé bzw. Ihre Fragen und Anmerkungen mitbringen.
Jedes Projekt verfügt am jeweiligen Projektstandort über einen Info-Pavillon für die Kundenberatungen. Im Info-Pavillon können Sie auch das ansprechende und aufwendige Projektmodell besichtigen.
Ja. Sie können gern direkt mit uns einen individuellen und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren (Email und Telefon). Es gibt auch nach Vorankündigung (Zeitungen, ImmoScout24, etc.) öffentliche Informationstermine in unserem Info-Pavillon.
Eigentumswohnungen bzw. Immobilien unterliegen beim Eigentumserwerb gesetzlichen Bestimmungen. Der Kauf und die Eigentumsübertragung einer Immobilie beinhalten drei Vorgänge:
1. Die notarielle Beurkundung der Eigentumswohnung
2. Die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang – Auflassung
3. Die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Der Kaufvertrag und alle weiteren Verträge werden von einer vom Verkäufer gewählten Notariatskanzlei errichtet und dort auch notariell beglaubigt.
Der Kaufpreis für die Eigentumswohnung ist in 7 Raten nach der gesetzlichen Makler- und Bauträgerverordnung zu bezahlen. Die einzelnen Raten werden nach Baufortschritt vorgeschrieben. Gerne lassen wir Ihnen die Makler- und Bauträgerverordnung zukommen.
Nein, Sie erwerben ihre neue Eigentumswohnung direkt vom Eigentümer/Bauherr und bezahlen daher keine Vermittlergebühren / Maklerprovision.
Beim Kauf einer Immobilie oder Wohnung fallen gesetzliche Nebenkosten an, die auf Basis des Kaufpreises des Objektes zur Verrechnung kommen:
5,0 % Grunderwerbssteuer
ca. 1,7 – 2,0 % Grundbuch- und Notarkosten
(Stand: Juni 2017)
Nein, unser Unternehmen bietet keine Finanzierungen an und gibt auch keine diesbezüglichen Empfehlungen ab. Wir verfügen jedoch über viele Kontakte zu verschiedenen finanzierenden Instituten, die wir bei Interesse gerne weiterleiten.
All unsere Wohnungen können auch als Vorsorgewohnungen gekauft werden. Es besteht die Möglichkeit, das Management Ihrer Wohnung selbst zu übernehmen (Vermietung, Instandhaltung, etc.) als auch in ein Rund-um-Sorglos-Paket bei einem externen Mietverwalter zu investieren. Wir verfügen über Kontakte zu verschiedenen Mietverwaltern, die wir bei Interesse gerne weiterleiten.
Die Beurkundung findet wie gesetzlich vorgeschrieben bei einem unabhängigen Notar statt. In der Regel ist dies der projektbegleitende Notar.
Sie können jederzeit vor dem Notartermin mit uns direkt Fragen abklären. Und natürlich auch direkt beim Notariat vorab Fragen zum Ablauf und Inhalt des Kaufvertrags stellen. Wir senden Ihnen in der Regel auch mehrere Terminvorschläge für den Notartermin.
Nach der Wohnungsübergabe, vollständiger Bezahlung der Wohnung durch Sie bzw. Ihrer Bank und nach Eintragung/Auflassung im Grundbuch sind Sie der neue Eigentümer der Wohnung.
Falls Baumängel vorhanden sein sollten, werden diese bei der Übergabe in einem Übergabeprotokoll aufgenommen. Der baubegleitende Projektleiter kümmert sich dann um die Lösung und Bearbeitung der Baumängel. Sie erhalten vertraglich 5 Jahre Gewährleistung auf Ihre neue Eigentumswohnung.
Ja, denn Tiefgaragenstellplätze sind Sondernutzungsrechte, die einzelnen Wohnungen zugeordnet werden müssen. Diese Aufteilung ist bereits in der Teilungserklärung aufgeführt. Eine spätere Zuteilung der Stellplätze ist daher leider nicht möglich. Wenn man mehr Stellplätze kauft, als eigentlich benötigt werden, so besteht die Möglichkeit der Vermietung. Hinsichtlich des Weiterverkaufs der Wohnung gilt es zu bedenken, dass Stellplätze den Wert der Immobilie erheblich steigern.
Ja. Jedes Projekt wird über den gesamten Zeitraum der Bauphase von einem Projekt- und Bauleiter betreut.
Godel arbeitet langfristig mit regionalen Handwerkspartnern, Planern, und Baufirmen zusammen. Somit wird eine effiziente und qualitative Zusammenarbeit aller Gewerke gefördert.
Ihr Ansprechpartner für vertragliche Fragen und Rechnungszahlungen ist ihr Verkaufsberater bzw. unsere Buchhaltung. Ihr Ansprechpartner für bauliche Fragen (Bautenstand, Baufortschritt, Sonderwünsche, etc.) ist der projektleitende Bauleiter.
Als schwäbisches Unternehmen achten wir auf eine rundherum solide Bauqualität. Dazu haben wir ein internes Verfahren zur Kontrolle während
der Planung und der Bauphase erschaffen. Für die interne Abwicklung haben wir ein eigenes appgesteuertes Projekttool zur reibungslosen Abwicklung
entwicklen lassen. Das spürt man, wenn man eine Godel-Wohnung betritt!
Ja, zu jeder Wohnung gibt es einen Energieausweis, welcher nach der Fertigstellung der Wohnung an den Käufer übergeben wird. Der endgültige Energieausweis wird kurz vor Fertigstellung erstellt und ist ab dann für zehn Jahre gültig. Die Einstufung der Energieklasse entnehmen Sie bitte direkt dem jeweiligen Projekt.
Die ausführlichen und maßstabsgerechten (1:100) Grundrisse mit qm-Angaben entnehmen Sie Ihrem Exposé. Fordern Sie jetzt Ihr ausführliches Exposé an! (Link)
Die Baubeschreibung beschreibt die detaillierte Ausführung aller Gewerke und ist Teil des notariellen Kaufvertrags.
Für viele unserer Projekte erhalten Sie eine staatliche KFW-Förderung, welche Ihre Bank mit in Ihre Finanzierung einplanen kann. Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen.
Generell können Sie Ihre Wohnung individualisieren. Welche Möglichkeiten es im entsprechenden Bauprojekt gibt, erfragen Sie am besten bei Ihrem
persönlichen Berater.
Nein. Küchen sind wie Möbel nicht im Preis inbegriffen. Sie erhalten jedoch eine schlüsselfertige Wohnung mit allen notwendigen Küchenanschlüssen (Starkstromanschluss für E-Herd, Wasser und Abwasseranschlüsse für Spüle, etc.).
Alle unsere Wohnungen verfügen über eine hochwertige Fußbodenheizung, welche in jedem Raum separat eingestellt werden kann.
Alle unsere Projekte verfügen über einen Personenaufzug. Somit erreichen Sie zum Beispiel komfortabel Ihre Tiefgarage oder befördern Ihre Einkäufe bequem in Ihre Wohnung.
Generell sind die Nebenkosten für eine mygodel-Wohnung gering, da unsere Projekte mit intelligenten Energiekonzepten versehen sind. Natürlich
hängt die letztendliche Monatsrate stark von Ihrem individuellen Verbrauch ab.
Jede Wohnung kann einen TG-Stellplatz erwerben. Den Kaufpreis entnehmen Sie der Preisliste, welche Ihrem Exposé beiliegt. Fordern Sie jetzt Ihr ausführliches Exposé an! (Link)
Für jedes Projekt wird eine erfahrene Hausverwaltung eingesetzt. Diese wird von der Eigentümergemeinschaft gewählt und bei guter Arbeit von Jahr zu Jahr neu bestätigt.
Alle Wohnräume werden mit Echtholz-Parkettboden ausgestattet. In den Nassräumen wird Feinsteinzeug oder keramischer Fliesenbelag verlegt. Details hierzu finden Sie in unseren ausführlichen Exposés zu jedem unserer Projekte. Fordern Sie jetzt Ihr ausführliches Exposé an! (Link)
Nein, aber es werden alle notwendigen Küchenanschlüsse vorbereitet (Starkstromanschluss für E-Herd, Anschluss für Spüle, etc.). Darüber hinaus hat Godel für die Wohnungskäufer spezielle Sonderkonditionen bei mehreren Küchenanbietern ausverhandelt.
Genauere Details zur Ausstattung von Badezimmer und WC finden Sie in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung im Exposé, die wir Ihnen gerne auf Wunsch zusenden. Wir verbauen in den Nasszellen verschiedene Markenprodukte (z.Bsp.: Villeroy & Boch, Duravit, Hans Grohe, etc.).
Ein Versetzen von Wänden ist nicht unmöglich, muss aber im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft werden (Statik, Schächte, etc.) und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Sonderwünsche bei der Gestaltung der Oberflächenbeläge werden gerne berücksichtigt, soweit diese technisch möglich sind, rechtzeitig bekannt bzw. beauftragt werden und nicht gegen behördliche Vorschriften verstoßen.
Der angebotene Kaufpreis ist ein Komplettpreis und beinhaltet folgende Leistungen: Wohnung samt Abstellraum oder Kellerabteil, Stellplatz für Waschmaschine und Trockner in der Waschküche im Untergeschoss oder in der Wohnung, Malerarbeiten, Bodenbeläge, Fliesenarbeiten in Küche / Bad sowie Sanitärgegenstände (WC, Dusche, Badewanne, Waschbecken). Bei jedem Projekt gelten unterschiedliche Vorschriften und bauliche Möglichkeiten für die Anordnung von PKW- Stellplätzen. Generell gilt jedoch, dass mindestens ein Stellplatz zur Verfügung steht bzw. abgenommen werden muss. Das ist im Normallfall ein Tiefgaragenplatz und ggf. optional ein zusätzlicher Tiefgaragenstellplatz oder ein Stellplatz im Freien.
Das WEG regelt durch Teilung des Grundstücks das Eigentum an den einzelnen Gebäuden und Flächen. Zum Sondereigentum gehören die jeweilige Wohneinheit sowie die dazugehörigen Sondernutzungsrechte, z.B. für den Garten. Godel Eigenheime werden juristisch nach WEG errichtet, da die Eigentümer eine gemeinschaftliche Heizungsanlage und in vielen Fällen eine gemeinschaftliche Tiefgarage nutzen.
Durch die gemeinschaftliche Nutzung der Heizungsanlage sind die Anschaffungs- und Nebenkosten geringer. Um den individuellen Verbrauch zu messen, haben die Eigentümer einen Zähler. Die Heizungsanlage wird in Quartieren ab 15 Wohneinheiten üblicherweise von einem sogenannten Contractor betrieben. Der Contractor ist auch für die Wartung und Reparatur der Anlage verantwortlich. Die Kosten der Heizung und des Warmwassers werden nach der jeweils gültigen Heizkostenverordnung (HKVo) durch einen Hausverwalter abgerechnet. Neben der Heizungsanlage, dem gemeinschaftlichen Grundstück (Regelung durch Zuweisung von dauerhaften und unentgeltlichen Sondernutzungsrechten) und der (falls vorhandenen) Tiefgarage zählen noch die gemeinschaftlich genutzten Flächen und Wege zum Gemeinschaftseigentum. Der Teilungserklärung entsprechend haben Eigentümer die gleichen Rechte, wie bei einem real geteilten Eigentum. Auf der jährlichen Eigentümerversammlung stellt der Verwalter die Abrechnung vor, gibt einen Ausblick für das kommende Jahr und bespricht mit den Eigentümern allgemeine Punkte. Damit eine Gemeinschaft rechtlich zustande kommt, bestellt Godel einen erfahrenen regionalen Verwalter auf die Dauer von drei Jahren.
Alle unsere Projekte sind während der Bauzeit versichert. Fordern Sie bei Bedarf gerne unseren Versicherungsnachweis für das jeweilige Projekt an. Ab der Übergabe der ersten Wohnung ist die bestellte Hausverwaltung gesetzlich verpflichtet für die WEG eine umfassende Versicherung (Elementarversicherung) abzuschließen.
Godel sorgt bzw. beauftragt die notwendigen und in der Straße zur Verfügung stehenden Medienanschlüsse und führt diese in einen zentralen Anschlussraum. Die Signallieferung für Kabel-TV muss dann durch die WEG bzw. den Verwaltern beauftragt werden. Die Signallieferung für Telefon- und Internetanschluss muss dann ggf. durch den jeweiligen Nutzer selbst beauftragt werden.
Der Kaufpreis von Neubauimmobilien, welche sich noch im Bau befinden, wird nach Baufortschritt entrichtet. Der Kaufpreis für die Eigentumswohnung ist in sieben Raten nach der gesetzlichen Makler- und Bauträgerverordnung zu bezahlen. Die einzelnen Raten werden gesetzlich nach Baufortschritt vorgeschrieben. Gerne lassen wir Ihnen die gesetzliche Ratenregelung zukommen.
Die Eigentümergemeinschaft entscheidet bei der ersten Eigentümerversammlung, ob ein Hausmeister angestellt wird oder nicht. Die Hausverwaltung schlägt ebenso Firmen vor, welche die Treppenhausreinigung und den Winterdienst für die Bewohner übernehmen.
Für Wohnungseigentümer ist das Hausgeld durch Kosten für Hausverwaltung und Rücklagen etwas höher als für Mieter. Das Hausgeld beinhaltet Kosten für Hausmeister, Hausverwaltung, Treppenhaus- und Gartenpflege, Allgemeinstrom, Kabelanschluss, Heizkosten des Gemeinschaftseigentums, Wartungskosten für den Aufzug, Müllentsorgung, Wohngebäudeversicherung, etc.
Godel ernennt zunächst für drei Jahre eine Hausverwaltung für den Start des Projekts. Wir wählen ausschließlich erfahrene Hausverwaltungen aus der Region aus. Nach Ablauf der drei Jahre entscheidet dann die Eigentümergemeinschaft, ob eine neue Hausverwaltung bestellt wird oder mit der bisherigen Hausverwaltung verlängert wird.
Zehn Gründe für die Investition in eine Eigentumswohnung:
Grund 1) Keine Gefahr vor Inflation
Grund 2) Direkte Verzinsung und Mieteinnahmen
Grund 3) Immobilien steigen meist im Wert
Grund 4) Steuerliche Vorteile
Grund 5) Altersversorgung
Grund 6) Unabhängigkeit von der Geldpolitik
Grund 7) Sachwerte können vererbt werden
Grund 8) Mit Immobilien hat man einen größeren finanziellen Spielraum
Grund 9) Unabhängigkeit von einem Vermieter
Grund 10) Sie bezahlen für Ihre eigene Wohnung
Freifinanzierte Wohnungen sind Wohnungen zur freien Nutzung oder Anlegerwohnungen, die sozusagen „frei“ finanziert werden, also ohne Wohnbauförderung. Man kann diese Wohnungen z.B. vermieten, was man bei einer geförderten Wohnung nicht darf.
Generell sind Immobilien in der heutigen Welt eine gefragte Wertanlage. Die Rendite besteht aus mehreren Faktoren und hängt stark von der
zukünftigen Entwicklung am Standort ab. Als Faustregel erzielen Sie mit einer einer mygodel-Wohnung schätzungsweise eine Rendite zwischen 3 und
4,5 Prozent.
Den passenden Mieter zu finden ist nicht immer leicht. Mit unserer Kapitalanleger-VIPcard unterstützen wir Sie dabei. Fragen Sie uns!
Als Richtwert empfehlen wir ein Eigenkapital von 20 Prozent. Allerdings kann dieses je nach persönlicher Finanzlage und Situation zwischen 0
Prozent und 100 Prozent liegen.
Sie können die Wohnung ab Übergabe vermieten. Wenn Sie die Wohnung vorab in der Planungsphase kaufen, kann ein Zeitraum von bis zu 15 Monate bis
zur Erstellung und Übergabe liegen. In diesem Zeitraum müssen Sie die Zwischenfinanzierung ohne Mieteinnahmen tragen können. Allerdings
bezahlen Sie die Wohnung Zug um Zug nach Fertigstellung, sodass am Anfang geringere Finanzierungskosten auf Sie zukommen.