Die häufigsten Fragen

Unsere FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Viel Spaß beim Lesen!

Rund um die Beratung

Wir stehen Ihnen von Beginn an mit all unserem Rat und unserer Erfahrung zur Seite. Wir beraten zusammen mit Ihnen, welche Wohnung am besten für Sie passt, wie Sie diese ausstatten und begleiten Sie zum Notar.

Während dessen klären wir alle Fragen und sprechen mit Ihnen die relevanten Termine bis letztendlich zur Wohnungsübergabe ab. Wir wissen, wie wichtig ein gutes Gefühl rund um den Wohnungskauf ist.

Dieses Wissen treibt uns täglich an.

Ja, es gibt von jedem Projekt ein Modell in unserem Info-Pavillon vor Ort am Bauplatz. Eine Besichtigung des Modells sowie eine Beratung sind selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Einen individuellen Termin können Sie unter 0711-577 666 40 oder info@mygodel.de vereinbaren.

Einfach auf unsere Projektseite klicken und das gewünschte Projekt aussuchen. Hier können Sie sich unverbindlich unser ausführliches Exposé mit einer aktuellen Preisliste per Post zusenden lassen. Viel Spaß beim Schmökern.

Sie erwerben Ihre neue Eigentumswohnung direkt vom Eigentümer/Bauherr und bezahlen daher keine Vermittlergebühren.

Sie erhalten auf Wunsch eine kompetente Beratung von unseren internen Verkaufsberatern. Für Fragen stehen ihnen unsere Berater gern zur Verfügung.

Sie müssen keine Unterlagen oder Nachweise zum Beratungstermin mitbringen. Gerne können Sie natürlich Ihr Exposé bzw. Ihre Fragen und Anmerkungen mitbringen.

Jedes Projekt verfügt am jeweiligen Projektstandort über einen Info-Pavillon für die Kundenberatungen. Im Info-Pavillon können Sie auch das ansprechende und aufwendige Projektmodell besichtigen.
Ja. Sie können gern direkt mit uns einen individuellen und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren (Email und Telefon). Es gibt auch nach Vorankündigung (Zeitungen, ImmoScout24, etc.) öffentliche Informationstermine in unserem Info-Pavillon.

Rund um den Kauf und die Betreuung

Eigentumswohnungen bzw. Immobilien unterliegen beim Eigentumserwerb gesetzlichen Bestimmungen. Der Kauf und die Eigentumsübertragung einer Immobilie beinhalten drei Vorgänge:

1. Die notarielle Beurkundung der Eigentumswohnung

2. Die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang – Auflassung

3. Die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Der Kaufvertrag und alle weiteren Verträge werden von einer vom Verkäufer gewählten Notariatskanzlei errichtet und dort auch notariell beglaubigt.
Der Kaufpreis für die Eigentumswohnung ist in 7 Raten nach der gesetzlichen Makler- und Bauträgerverordnung zu bezahlen. Die einzelnen Raten werden nach Baufortschritt vorgeschrieben. Gerne lassen wir Ihnen die Makler- und Bauträgerverordnung zukommen.

Nein, Sie erwerben Ihre neue Eigentumswohnung direkt vom Eigentümer/Bauherr und bezahlen daher keine Vermittlergebühren / Maklerprovision.

Beim Kauf einer Immobilie oder Wohnung fallen gesetzliche Nebenkosten an, die auf Basis des Kaufpreises des Objektes zur Verrechnung kommen:

5,0 % Grunderwerbssteuer

ca. 1,7 – 2,0 % Grundbuch- und Notarkosten

(Stand: Juni 2017)

Nein, unser Unternehmen bietet keine Finanzierungen an und gibt auch keine diesbezüglichen Empfehlungen ab. Wir verfügen jedoch über viele Kontakte zu verschiedenen finanzierenden Instituten, die wir bei Interesse gerne weiterleiten.

All unsere Wohnungen können auch als Vorsorgewohnungen gekauft werden. Es besteht die Möglichkeit, das Management Ihrer Wohnung selbst zu übernehmen (Vermietung, Instandhaltung etc.) als auch in ein „Rundum-Sorglos-Paket“ bei einem externen Mietverwalter zu investieren. Wir verfügen über Kontakte zu verschiedenen Mietverwaltern, die wir bei Interesse gerne weiterleiten.

Die Beurkundung findet wie gesetzlich vorgeschrieben bei einem unabhängigen Notar statt. In der Regel ist dies der projektbegleitende Notar.
Sie können jederzeit vor dem Notartermin mit uns direkt Fragen abklären. Und natürlich auch direkt beim Notariat vorab Fragen zum Ablauf und Inhalt des Kaufvertrags stellen. Wir senden Ihnen in der Regel auch mehrere Terminvorschläge für den Notartermin.
Nach der Wohnungsübergabe, vollständiger Bezahlung der Wohnung durch Sie bzw. Ihrer Bank und nach Eintragung/Auflassung im Grundbuch sind Sie der neue Eigentümer der Wohnung.
Falls Baumängel vorhanden sein sollten, werden diese bei der Übergabe in einem Übergabeprotokoll aufgenommen. Der baubegleitende Projektleiter kümmert sich dann um die Lösung und Bearbeitung der Baumängel. Sie erhalten vertraglich 5 Jahre Gewährleistung auf Ihre neue Eigentumswohnung.
Ja, denn Tief­ga­ra­gen­stell­plät­ze sind Son­der­nut­zungs­rech­te, die ein­zel­nen Woh­nun­gen zu­ge­ord­net wer­den müs­sen. Diese Auf­tei­lung ist be­reits in der Tei­lungs­er­klä­rung auf­ge­führt. Eine spä­te­re Zu­tei­lung der Stell­plät­ze ist daher lei­der nicht mög­lich. Wenn man mehr Stell­plät­ze kauft, als ei­gent­lich be­nö­tigt wer­den, so be­steht die Mög­lich­keit der Ver­mie­tung. Hin­sicht­lich des Wei­ter­ver­kaufs der Woh­nung gilt es zu be­den­ken, dass Stell­plät­ze den Wert der Im­mo­bi­lie er­heb­lich stei­gern.
Ja. Jedes Projekt wird über den gesamten Zeitraum der Bauphase von einem Projekt- und Bauleiter betreut.

Godel arbeitet langfristig mit regionalen Handwerkspartnern, Planern und Baufirmen zusammen. Somit wird eine effiziente und qualitative Zusammenarbeit aller Gewerke gefördert.

Ihr Ansprechpartner für vertragliche Fragen und Rechnungszahlungen ist ihr Verkaufsberater bzw. unsere Buchhaltung. Ihr Ansprechpartner für bauliche Fragen (Bautenstand, Baufortschritt, Sonderwünsche, etc.) ist der projektleitende Bauleiter.

Die Wohnungen

Als schwäbisches Unternehmen achten wir auf eine rundherum solide Bauqualität. Dazu haben wir ein internes Verfahren zur Kontrolle während der Planung und der Bauphase erschaffen. Für die interne Abwicklung haben wir ein eigenes appgesteuertes Projekttool zur reibungslosen Abwicklung entwicklen lassen. Das spürt man, wenn man eine Godel-Wohnung betritt!
Ja, zu jeder Wohnung gibt es einen Energieausweis, welcher nach der Fertigstellung der Wohnung an den Käufer übergeben wird. Der endgültige Energieausweis wird kurz vor Fertigstellung erstellt und ist ab dann für zehn Jahre gültig. Die Einstufung der Energieklasse entnehmen Sie bitte direkt dem jeweiligen Projekt.
Die ausführlichen und maßstabsgerechten (1:100) Grundrisse mit qm-Angaben entnehmen Sie Ihrem Exposé. Fordern Sie jetzt Ihr ausführliches Exposé an! (Link)
Die Baubeschreibung beschreibt die detaillierte Ausführung aller Gewerke und ist Teil des notariellen Kaufvertrags.
Für viele unserer Projekte erhalten Sie eine staatliche KFW-Förderung, welche Ihre Bank mit in Ihre Finanzierung einplanen kann. Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen.
Generell können Sie Ihre Wohnung individualisieren. Welche Möglichkeiten es im entsprechenden Bauprojekt gibt, erfragen Sie am besten bei Ihrem persönlichen Berater.
Nein. Küchen sind wie Möbel nicht im Preis inbegriffen. Sie erhalten jedoch eine schlüsselfertige Wohnung mit allen notwendigen Küchenanschlüssen (Starkstromanschluss für E-Herd, Wasser und Abwasseranschlüsse für Spüle, etc.).
Alle unsere Wohnungen verfügen über eine hochwertige Fußbodenheizung, welche in jedem Raum separat eingestellt werden kann.
Alle unsere Projekte verfügen über einen Personenaufzug. Somit erreichen Sie zum Beispiel komfortabel Ihre Tiefgarage oder befördern Ihre Einkäufe bequem in Ihre Wohnung.
Generell sind die Nebenkosten für eine mygodel-Wohnung gering, da unsere Projekte mit intelligenten Energiekonzepten versehen sind. Natürlich hängt die letztendliche Monatsrate stark von Ihrem individuellen Verbrauch ab.
Jede Wohnung kann einen TG-Stellplatz erwerben. Den Kaufpreis entnehmen Sie der Preisliste, welche Ihrem Exposé beiliegt. Fordern Sie jetzt Ihr ausführliches Exposé an! (Link)
Für jedes Projekt wird eine erfahrene Hausverwaltung eingesetzt. Diese wird von der Eigentümergemeinschaft gewählt und bei guter Arbeit von Jahr zu Jahr neu bestätigt.
Alle Wohnräume werden mit Echtholz-Parkettboden ausgestattet. In den Nassräumen wird Feinsteinzeug oder keramischer Fliesenbelag verlegt. Details hierzu finden Sie in unseren ausführlichen Exposés zu jedem unserer Projekte. Fordern Sie jetzt Ihr ausführliches Exposé an! (Link)
Nein, aber es werden alle notwendigen Küchenanschlüsse vorbereitet (Starkstromanschluss für E-Herd, Anschluss für Spüle, etc.). Darüber hinaus hat Godel für die Wohnungskäufer spezielle Sonderkonditionen bei mehreren Küchenanbietern ausverhandelt.
Genauere Details zur Ausstattung von Badezimmer und WC finden Sie in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung im Exposé, die wir Ihnen gerne auf Wunsch zusenden. Wir verbauen in den Nasszellen verschiedene Markenprodukte (z.Bsp.: Villeroy & Boch, Duravit, Hans Grohe, etc.).
Ein Versetzen von Wänden ist nicht unmöglich, muss aber im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft werden (Statik, Schächte, etc.) und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Sonderwünsche bei der Gestaltung der Oberflächenbeläge werden gerne berücksichtigt, soweit diese technisch möglich sind, rechtzeitig bekannt bzw. beauftragt werden und nicht gegen behördliche Vorschriften verstoßen.
Der an­ge­bo­te­ne Kauf­preis ist ein Kom­plett­preis und be­inhal­tet fol­gen­de Leis­tun­gen: Woh­nung samt Abstellraum oder Kel­ler­ab­teil, Stell­platz für Wasch­ma­schi­ne und Trock­ner in der Wasch­kü­che im Un­ter­ge­schoss oder in der Wohnung, Ma­ler­ar­bei­ten, Bo­den­be­lä­ge, Flie­sen­ar­bei­ten in Küche / Bad sowie Sa­ni­tär­ge­gen­stän­de (WC, Du­sche, Ba­de­wan­ne, Wasch­be­cken). Bei jedem Pro­jekt gel­ten un­ter­schied­li­che Vor­schrif­ten und bau­li­che Mög­lich­kei­ten für die An­ord­nung von PKW- Stellplät­zen. Ge­ne­rell gilt je­doch, dass min­des­tens ein Stell­platz zur Ver­fü­gung steht bzw. ab­ge­nom­men wer­den muss. Das ist im Nor­mallfall ein Tief­ga­ra­gen­platz und ggf. op­tio­nal ein zu­sätz­li­cher Tief­ga­ra­gen­stell­platz oder ein Stell­platz im Frei­en.
Das WEG re­gelt durch Tei­lung des Grund­stücks das Ei­gen­tum an den ein­zel­nen Ge­bäu­den und Flä­chen. Zum Son­der­ei­gen­tum ge­hö­ren die je­wei­li­ge Wohn­ein­heit sowie die da­zu­ge­hö­ri­gen Son­der­nut­zungs­rech­te, z.B. für den Gar­ten. Godel Ei­gen­hei­me wer­den ju­ris­tisch nach WEG er­rich­tet, da die Ei­gen­tü­mer eine ge­mein­schaft­li­che Hei­zungs­an­la­ge und in vie­len Fäl­len eine ge­mein­schaft­li­che Tief­ga­ra­ge nut­zen. Durch die ge­mein­schaft­li­che Nut­zung der Hei­zungs­an­la­ge sind die An­schaf­fungs- und Ne­ben­kos­ten ge­rin­ger. Um den in­di­vi­du­el­len Ver­brauch zu mes­sen, haben die Ei­gen­tü­mer einen Zäh­ler. Die Hei­zungs­an­la­ge wird in Quar­tie­ren ab 15 Wohn­ein­hei­ten üb­li­cher­wei­se von einem so­ge­nann­ten Contrac­tor be­trie­ben. Der Contrac­tor ist auch für die War­tung und Re­pa­ra­tur der An­la­ge ver­ant­wort­lich. Die Kos­ten der Hei­zung und des Warm­was­sers wer­den nach der je­weils gül­ti­gen Heiz­kos­ten­ver­ord­nung (HKVo) durch einen Haus­ver­wal­ter ab­ge­rech­net. Neben der Hei­zungs­an­la­ge, dem ge­mein­schaft­li­chen Grund­stück (Re­ge­lung durch Zu­wei­sung von dau­er­haf­ten und un­ent­gelt­li­chen Son­der­nut­zungs­rech­ten) und der (falls vor­han­de­nen) Tief­ga­ra­ge zäh­len noch die ge­mein­schaft­lich ge­nutz­ten Flä­chen und Wege zum Ge­mein­schafts­ei­gen­tum. Der Tei­lungs­er­klä­rung ent­spre­chend haben Ei­gen­tü­mer die glei­chen Rech­te, wie bei einem real ge­teil­ten Ei­gen­tum. Auf der jähr­li­chen Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung stellt der Ver­wal­ter die Ab­rech­nung vor, gibt einen Aus­blick für das kom­men­de Jahr und be­spricht mit den Ei­gen­tü­mern all­ge­mei­ne Punk­te. Damit eine Ge­mein­schaft recht­lich zu­stan­de kommt, be­stellt Godel einen er­fah­re­nen re­gio­na­len Ver­wal­ter auf die Dauer von drei Jah­ren.
Alle unsere Projekte sind während der Bauzeit versichert. Fordern Sie bei Bedarf gerne unseren Versicherungsnachweis für das jeweilige Projekt an. Ab der Übergabe der ersten Wohnung ist die bestellte Hausverwaltung gesetzlich verpflichtet für die WEG eine umfassende Versicherung (Elementarversicherung) abzuschließen.
Godel sorgt bzw. beauftragt die notwendigen und in der Straße zur Verfügung stehenden Medienanschlüsse und führt diese in einen zentralen Anschlussraum. Die Signallieferung für Kabel-TV muss dann durch die WEG bzw. den Verwaltern beauftragt werden. Die Signallieferung für Telefon- und Internetanschluss muss dann ggf. durch den jeweiligen Nutzer selbst beauftragt werden.
Der Kaufpreis von Neubauimmobilien, welche sich noch im Bau befinden, wird nach Baufortschritt entrichtet. Der Kaufpreis für die Eigentumswohnung ist in sieben Raten nach der gesetzlichen Makler- und Bauträgerverordnung zu bezahlen. Die einzelnen Raten werden gesetzlich nach Baufortschritt vorgeschrieben. Gerne lassen wir Ihnen die gesetzliche Ratenregelung zukommen.
Leider können die Fliesenarbeiten in den Nasszellen aus versicherungstechnischen Gründen und aus Gründen der Gewährleistung nicht in Eigenleistung erbracht werden. Sie haben jedoch eine große Auswahlmöglichkeit aus verschiedenen Farben und Formen.
Die Eigentümergemeinschaft entscheidet bei der ersten Eigentümerversammlung, ob ein Hausmeister angestellt wird oder nicht. Die Hausverwaltung schlägt ebenso Firmen vor, welche die Treppenhausreinigung und den Winterdienst für die Bewohner übernehmen.
Für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ist das Haus­geld durch Kos­ten für Haus­ver­wal­tung und Rück­la­gen etwas höher als für Mie­ter. Das Haus­geld be­inhal­tet Kos­ten für Haus­meis­ter, Haus­ver­wal­tung, Trep­pen­haus- und Gar­ten­pfle­ge, All­ge­mein­strom, Ka­bel­an­schluss, Heiz­kos­ten des Ge­mein­schafts­ei­gen­tums, War­tungs­kos­ten für den Auf­zug, Müll­ent­sor­gung, Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, etc.
Godel ernennt zunächst für drei Jahre eine Hausverwaltung für den Start des Projekts. Wir wählen ausschließlich erfahrene Hausverwaltungen aus der Region aus. Nach Ablauf der drei Jahre entscheidet dann die Eigentümergemeinschaft, ob eine neue Hausverwaltung bestellt wird oder mit der bisherigen Hausverwaltung verlängert wird.

Kapitalanlage

Zehn Gründe für die Investition in eine Eigentumswohnung:

Grund 1) Keine Gefahr vor Inflation
Grund 2) Direkte Verzinsung und Mieteinnahmen
Grund 3) Immobilien steigen meist im Wert
Grund 4) Steuerliche Vorteile
Grund 5) Altersversorgung
Grund 6) Unabhängigkeit von der Geldpolitik
Grund 7) Sachwerte können vererbt werden
Grund 8) Mit Immobilien hat man einen größeren finanziellen Spielraum
Grund 9) Unabhängigkeit von einem Vermieter
Grund 10) Sie bezahlen für Ihre eigene Wohnung

Freifinanzierte Wohnungen sind Wohnungen zur freien Nutzung oder Anlegerwohnungen, die sozusagen „frei“ finanziert werden, also ohne Wohnbauförderung. Man kann diese Wohnungen z.B. vermieten, was man bei einer geförderten Wohnung nicht darf.
Generell sind Immobilien in der heutigen Welt eine gefragte Wertanlage. Die Rendite besteht aus mehreren Faktoren und hängt stark von der zukünftigen Entwicklung am Standort ab. Als Faustregel erzielen Sie mit einer einer mygodel-Wohnung schätzungsweise eine Rendite zwischen 3 und 4,5 Prozent.
Den passenden Mieter zu finden ist nicht immer leicht. Mit unserer Kapitalanleger-VIPcard unterstützen wir Sie dabei. Fragen Sie uns!
Als Richtwert empfehlen wir ein Eigenkapital von 20 Prozent. Allerdings kann dieses je nach persönlicher Finanzlage und Situation zwischen 0 Prozent und 100 Prozent liegen.
Sie können die Wohnung ab Übergabe vermieten. Wenn Sie die Wohnung vorab in der Planungsphase kaufen, kann ein Zeitraum von bis zu 15 Monate bis zur Erstellung und Übergabe liegen. In diesem Zeitraum müssen Sie die Zwischenfinanzierung ohne Mieteinnahmen tragen können. Allerdings bezahlen Sie die Wohnung Zug um Zug nach Fertigstellung, sodass am Anfang geringere Finanzierungskosten auf Sie zukommen.